Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte (RPK)

Bei den Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte handelt es sich um Einrichtungen der längerfristig angelegten stationären und teilstationären Rehabilitation mit einem spezifischen therapeutischen Setting. Diesen regional ver- ankerten Zentren sind Werkstätten und ggf. auch Betriebe des örtlichen Wirtschafts- raumes angeschlossen. RPK-Maßnahmen vereinen medizinische, medizinisch- berufliche und berufliche Inhalte. Die Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke ist charakterisiert durch die Integration von medizinisch-psychiatrischer Therapie, beruflichen Vorbereitungs- und Trainingseinheiten sowie soziotherapeutischen Maßnahmen unter einem Dach. Der Schwerpunkt liegt bei fachärztlich verantworteten, stabilisierenden, trainierenden und damit auch die Berufsförderung vorbereitenden Maßnahmen sowie bei psychosozialer Betreuung einschließlich Rehabilitationsberatung Die Anforderungen an eine Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke und Behinderte einschließlich der Leistungsangebote und der erforderlichen Mitarbeiterqualifikationen sind in der Empfehlungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenversicherungsträger und der Rentenversicherungsträger sowie der Bundesanstalt für Arbeit (1986) – auch in Abgrenzung zu Übergangseinrichtungen – festgelegt. RPK-Maßnahmen sind insbesondere bei jüngeren Menschen mit Psychosen oder schweren Persönlichkeitsstörungen indiziert, deren Erkrankung zur dauerhaften Behinderung zu führen droht und die bereits mehrfache längere psychiatrische Erkrankung und Krankenhausaufenthalte hinter sich haben. Sie haben oft krankheitsbedingt noch keine Ausbildung absolviert und den Ablösungsprozess vom Elternhaus noch nicht vollzogen bzw. keine tragfähigen sozialen Beziehungen aufbauen können. (nach DRV Band 30, Sonderausgabe Verband deutscher Rentenversicherer Oktober 2001)Etwa 400 000 bis 500 000 Menschen im erwerbsfähigen Alter sind aktuell in Deutschland von schweren chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen betroffen: Schizophrenien, Depressionen, neurotischen Störungen oder Persönlichkeitsstörungen. Maximal zehn Prozent sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll- oder teilzeitbeschäftigt (inklusive Integrationsfirmen), und rund 20 Prozent haben einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte. Weitere 20 Prozent verteilen sich auf berufliche Trainings- oder Rehamaßnahmen und Hilfsangebote mit geringer Beschäftigung. Die Hälfte aller chronisch psychisch Kranken ist ohne Arbeits- oder Beschäftigungsangebot, so der Zwischenbericht der „Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker“

 

Quellen / Literatur:

Dlubis-Mertens, Karin Rehabilitation psychisch Kranker: Arbeit als Gesundungsfaktor Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 24 vom 14.06.02, Seite A-1638

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur