Rentenberater

sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig Versichertenälteste sind ehrenamtliche Berater der Deutschen Rentenversicherung. Sie erteilen kostenlos Rat und Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung, nehmen Anträge auf und sind behilflich bei der Beschaffung von Unterlagen.

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur