Steuerungsfähigkeit i.S. des § 21 StGB

Psychopathologische Hinweise für die Annahme einer toxisch bedingten erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit i.S. des § 21 StGB P. Winckler, der pathologische Rausch,Nervenarzt, 1999 · 70:803–809 Springer-Verlag 1999
Ausgeprägte (toxische) Beeinträchtigungen der körperlichen Bewegungsabläufe (Störungen von Motorik und Koordination)
Ausgeprägte emotionale Labilität/starke affektive Einengung
Deutlich gesteigertes Erregungsniveau/starke psychomotorische Unruhe/ungerichtete Handlungselemente
Verminderte Reagibilität auf Außenreize
Deutliche Beeinträchtigungen des formalen Denkablaufs/ausgeprägte gedankliche Einengung
Hohe Impulsivität der Tat ohne vorausgegangene Tatplanung oder Risikoabsicherung

Psychopathologische Anhaltspunkte für die Annahme einer Aufhebung von Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit i.S. des § 20 StGB P. Winckler, der pathologische Rausch,Nervenarzt, 1999 · 70:803–809 Springer-Verlag 1999
Psychotische Störungen des Realitätsbezuges
Situative Verkennungen
Desorientiertheit
Schwere Störungen der Bewußtseinslage/Dämmerzustände
Fehlende Reagibilität auf Außenreize
Höchstgradige Erregungszustände
Von Halluzinationen oder Wahnvorstellungen determinierte Verhaltenauffälligkeiten

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur