Teilleistungsstörung

umschriebenen Entwicklungsstörung = Leistungsdefizite in begrenzten Funktionsbereichen, die aufgrund der allgemeinen Intelligenz, Förderung sowie körperlicher und seelischer Gesundheit der Betroffenen nicht erklärt werden können. Gemeint sind insbesondere Entwicklungsstörungen der Sprache oder des Sprechens, Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen, bestimmte Formen der Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Angenommen werden Entwicklungs- und Reifungsstörungen des ZNS durch Schwangerschaftsprobleme, toxische, hypoxische Hirnschäden, Vernachlässigung etc. mit Wahrnehmungsstörungen, Reizverarbeitungsstörungen. Entsprechende Meilensteine der Entwicklung werden nur in diesen Teilbereichen nicht altersentsprechend erreicht. Es besteht also bei den Betroffenen Kindern im Verhältnis zum Funktionsdefizit eine gute Intelligenz, Voraussetzung ist auch, dass die Defizite nicht auf eine Beeinträchtigung des Seh- oder Hörvermögens zurückgehen, und auch keine umschriebene neurologische Erkrankung als Ursache vorliegt. Aus der Definition verständlich führen Teilleistungsstörungen häufig zu schulischen Leistungsproblem und nicht selten zu sekundären psychischen Störungen.

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur