Lustprinzip

Das 1911 von FREUD formulierte Lustprinzip (also die universelle Tendenz, durch Entladung von Spannungen Unlust zu vermeiden und sich Lust zu verschaffen) bezieht sich ausschließlich auf Triebspannungen und Triebbefriedigungen. Auch das Realitätsprinzip – dieses modifizierte Lustprinzip, wonach bei der Triebbefriedigung die Bedingungen der Realität berücksichtigt werden, so dass unter Umständen ein Aufschub oder andere Modifikationen der Befriedigung notwendig werden – bezieht sich wiederum nur auf die Triebe.

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur