Werkstätten für Behinderte (WfB)

Werkstätten für Behinderte haben den Auftrag, Arbeitstraining und Beschäftigung für den Personenkreis zu realisieren, der behinderungsbedingt nicht mehr auf dem all- gemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Mittlerweile finden sich in vielen Werkstätten für Behinderte auch Arbeits- und Produktionsbereiche, die ausschließlich für psy- chisch Behinderte eingerichtet sind. Werkstätten für Behinderung sind dann als ein Instrument der beruflichen Rehabilita- tion anzusehen, wenn der Rehabilitand im Arbeitstrainingsbereich voraussichtlich auf die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden kann. Statistisch gesehen gelingt eine Reintegration nur bei maximal 15%, so dass dieser “geschützte“ Rehabilitationsbaustein nur in wenigen Einzelfällen in Betracht zu ziehen ist. In der Regel stützen sich die medizinischen Kriterien der Beurteilung für die Aufnahme in den Eingangs- und Arbeitstrainingsbereich einer WfB auf das Schwerbehindertengesetz. Das Ziel der Maßnahme ist die Erlangung eines Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung. Kann dies voraussichtlich erreicht werden, ist eine Förderung durch den Rentenversicherungsträger möglich. Im Eingangsver- fahren (vier bis zwölf Wochen, von denen vier Wochen zu Lasten des Rentenversicherungsträgers gehen) wird die Eignung für die WfB festgestellt. Diese liegt vor bei einem Mindestmaß an sozialer Kontakt- und Beziehungsfähigkeit, hinreichender Unabhängigkeit von Pflege am Arbeitsplatz und der Erwartung, dass ein Minimum an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erreicht werden kann. Im Arbeitstrainings- bereich (12 bis 24 Monate) soll die Leistungsfähigkeit erhöht werden, damit die Betreuten in die Lage versetzt werden, danach im Produktionsbereich der Werkstatt zu arbeiten. Die Förderung der Behinderten im anschließenden Produktionsbereich ist Aufgabe des Trägers der Sozialhilfe. (DRV 2001)

 

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur