Cannabis

gehört zu den ältesten bekannten Rauschmitteln, am weitesten verbreitete illegale Droge, je nach Zubereitung oder Land auch als Marihuana, Gras, Ganja, Haschisch, Dope … bezeichnet. Nach der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD 2002) hat jeder fünfte Europäer im Alter zwischen 15 und 64 Jahren Cannabis wenigstens einmal probiert. Cannabis ist nach Alkohol und Nikotin die weltweit am häufigsten konsumierte Droge. Laut WHO konsumieren 400 Mill. Menschen Cannabis. Jeder 5. von diesen betreibt einen fast täglichen Konsum, von diesen sollen etwa 25-40 % davon abhängig sein. Die Wirkung dieses Rauschmittels soll bereits im 6. Jahrtausend vor Christus bekannt gewesen sein. In den letzten zweitausend Jahren hat sich diese Pflanze über alle Kontinente verbreitet. Von den 426 chemischen Inhaltsstoffen des Rauches eine Joints sind 66 unterschiedliche Cannabinoide bekannt. Der psychotrop wirkende Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) ist mit einem Anteil von 2 bis 8 % im Haschisch enthalten, bei neueren Züchtungen sollen es aber bis zu 30% sein. Die Zunahme des THC- Gehalts wird für die höhere Rate an Abhängigkeiten und psychischen Störungen verantwortlich gemacht. Haschisch bzw. Marihuana wird in der Regel mit Tabak vermischt geraucht. Es wird aber auch in Tee oder Backwaren konsumiert. Je nach Stimmung und Persönlichkeit des Konsumenten variiert die Wirkung von Cannabis. Das Gefühlsspektrum reicht von einer Steigerung des Wohlbefindens und Entspannung bis zu einer Intensivierung der Sinneswahrnehmung. Verbunden ist dieser Rauschzustand mit einer Reduktion der Konzentrationsfähigkeit und häufig auch mit einer gewissen Kritiklosigkeit. Diese kognitiven Beeinträchtigungen dauern bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten mehrere Tage über die Rauschphase bzw. die akute Intoxikation hinaus an. Warum diese Beeinträchtigung nicht mit dem Rausch abklingt ist noch nicht sicher bekannt. Man vermutet, dass strukturelle Veränderungen im limbischen System bei chronischem THC-Konsum im Raum beteiligt sind. Es kann aber auch bei einer ängstlichen oder depressiven Grundstimmung des Konsumenten zu Verfolgungsphantasien und zu einer Suizidgefahr kommen. Bei einer entsprechenden Disposition kann es zu psychotischen Dekompensationen kommen. Bei einem kontinuierlichen Gebrauch von Haschisch kommt es zu einer Antriebsverminderung und zu einer Absenkung der Leistungsfähigkeit. Das Gedächtnis und die Aufmerksamkeit lässt nach, auch dann wenn die akute Intoxikation abgeklungen ist, sind bei chronischem Missbrauch Dauerschäden für das Gedächtnis nachweisbar. JAMA. 2002;287:1123-1131.

Dosisabhängige Wirkung

  • 50 μg/kg (=3,5 mg): milde Sedation & Euphorie Appetitsteigerung, evtl. Steigerung der sexuellen Lust
  • 200 μg/kg (=7 mg): Wahrnehmungs-und Zeitsinnstörung
  • 200 μg/kg (=14 mg): Pseudo-Halluzinationen
  • >300 μg/kg (>20 mg): toxische Wirkungen: Verwirrtheitszustände mit halluzinatorisch-deliranten Bildern, Ataxie, Nausea; Übelkeit,

1g Joint enthält etwa 50 mg THC, davon werden beim Rauchen ca. 50 % freigesetzt, wovon 10-25 % in den Kreislauf gelangen d.h. 2,5-6 mg

Ein ständiger Gebrauch von Haschisch ist häufig mit einer chronischen Bronchitis verbunden. Es kommt zu einer massiven Steigerung des Krebsrisikos gegenüber Zigarettenrauchern (Steigerungsrate um das Fünf- bis Zehnfache) aufgrund des hohen Teergehalts. Die Verfügbarkeit von Cannabis hat sich in den letzten Jahren erhöht. In einer Bevölkerungsumfrage erklärten 65 % der Befragten, dass sie innerhalb von 24 Stunden Cannabis besorgen könnten. Rund zehn Millionen Deutsche haben schon Cannabis probiert. 3,4 Millionen haben es in den zwölf Monaten vor ihrer Befragung genommen. Und 1,6 Millionen in den vergangenen 30 Tagen. Nach neuesten Daten aus Deutschland berichten aktuell ca. 40% der 18- bis 20-jährigen über eine mindestens einmalige Erfahrung mit Cannabis. Aktuelle Untersuchungen sprechen dafür, dass bei einer Untergruppe von täglichen oder fast-täglichen Konsumenten klinisch relevante Konsummuster eines schädlichen Gebrauchs (bei ca. 8-9%) oder gar einer Abhängigkeit (bei ca. 4-7% der Konsumenten) bis hin zu einem Entzugssyndrom bei Abstinenz zu finden sind. (Gouzoulis-Mayfrank, Euphrosyne DGPPN Kongress 23.11 2005) Die allgemeine Toleranz gegenüber dem Cannabiskonsum nimmt kontinuierlich zu, was den zunehmenden Missbrauch begünstigt. (Siehe auch Bachman JG,)- Die Menge sichergestellten Haschischs (Cannabisharz) hat sich mit 7328 kg bei etwa gleichen Fallzahlen wie 1996 mehr als verdoppelt. Grund dafür waren vor allem drei Großsicherstellungen im Hamburger Hafen. Bei Marihuana (Cannabiskraut) war eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten, hier nahm die Zahl der Fälle um 38,8 % aus 12.608 zu, die Menge des dabei sichergestellten Rauschgifts sank allerdings um 31,8 % auf 4,1 t. Haschischöl spielte wie in den vergangenen Jahren nur eine untergeordnete Rolle. Bemerkenswert ist, dass sich der Trend zum illegalen Innenanbau in Wohnungen, Kellern, Gewächshäusern u.ä. in Deutschland weiter fortsetzt und sogar noch verstärkt hat. Durch die zum Teil technisch aufwendigen Installationen lassen sich Cannabispflanzen mit sehr hohem Wirkstoffgehalt produzieren. Fälle des missbräuchlichen Anbaus im Zusammenhang mit der Freigabe des Hanfanbaus zu industriellen Zwecken waren dagegen gering. Das meiste Haschisch kommt immer noch aus den klassischen Anbauländern, für Deutschland insbesondere Marokko und Pakistan, die größte Marihuanamenge stammt aus Ghana. Beides wird vorwiegend über die Niederlande nach Deutschland gebracht. Schon 1994 hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, dass der Besitz einer geringen Cannabis-Menge zum Eigenverbrauch straffrei bleiben soll, die Menge ist bisher nicht einheitlich definiert. Der zunehmend höhere Wirkstoffgehalt scheint dafür verantwortlich zu sein, dass die Zahl der Abhängigen und die sonstigen Komplikationen des Cannabiskonsum im Zunehmen begriffen sind, trotz gleich bleibender Zahl der Konsumenten. JAMA. 2004;291:2114-2121. Die Vermutung, Haschisch sei eine Einstiegsdroge, ist durch neue Untersuchungen zur Tatsache geworden. 1999 wurden 220 000 Amerikaner wegen Problemen mit oder durch Cannabis oder wegen einer Cannabisabhängigkeit oder Komplikationen in staatliche Behandlungsprogramme aufgenommen, ein Drittel davon zwischen 12 und 17 Jahre alt. Der scheinbar harmlose erste Konsum verführt insbesondere Jugendliche diesen zu wiederholen, die Verführung durch Gleichaltrige spielt dabei eine wichtige Rolle. Eine australische Untersuchung mit 311 Zwillingspaaren bestätigt nochmals das Ergebnis anderer Voruntersuchungen, dass ein Beginn des Cannabiskonsums vor dem 17. Lebensjahr das Risiko für die Entwicklung eines Missbrauch oder eine Abhängigkeit von anderen Suchtmitteln wie Alkohol, Sedativa, Halluzinogene, Kokain/oder Stimulantien und Opiaten auf das 2 bis 5- fache erhöht. Dies gilt unabhängig von anderen bekannten Risikofaktoren wie frühem Beginn von Zigarettenrauchen, Alkoholkonsum, Elternkonflikten oder Trennungen, sexuellem Missbrauch oder psychischen Störungen. Die Fahrerlaubnisbehörden gehen davon aus, dass ein gelegentlicher Cannabiskonsum nur dann das Führen von Kraftfahrzeugen erlaubt, wenn zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr strikt getrennt wird. Wenn jemand unter Einfluss von C. im Straßenverkehr von der Polizei entdeckt wird, spricht dies in der Regel gegen eine solche Trennung durch den Betroffenen. Gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum wird in der Regel von den Behörden als Grund angesehen, davon auszugehen, dass die Eignung zum Lenken eines KFZ nicht gegeben ist. Man nimmt dann an, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen ständig unter das erforderliche Maß abgesenkt ist. Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ werden auch angenommen, wenn Kontrollverlust oder Störungen der Persönlichkeit vorliegen, oder wenn zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt. Nach einer Entwöhnung oder Entgiftung von anderen Suchtmitteln (Alkohol, Kokain, Heroin) ist bei Menschen, die nach dem stationären Aufenthalt Cannabis konsumieren, die Rückfallgefährdung für die anderen Suchtmittel massiv erhöht. Darüber hinaus greifen Cannabiskonsumenten nach einer Entwöhnung von anderen Suchtmitteln auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu anderen Suchtmitteln, die sie bisher noch nicht missbraucht haben. Am J Psychiatry 162:1507-1514, August 2005 Cannabisintoxikation nach DSM IV Eine Intoxikation beginnt in der Regel mit einem Hochgefühl, auf das Symptome folgen wie Euphorie mit unangemessenem Lachen und Gefühlen von Großartigkeit, Sedierung, Lethargie, beeinträchtigtes Kurzzeitgedächtnis, Schwierigkeiten bei komplexen geistigen Aufgaben, beeinträchtigtes Urteilsvermögen, verzerrte Sinnesswahrnehmung, beeinträchtigte motorische Leistungen und das Gefühl, dass die Zeit langsamer vergeht. Manchmal tritt Angst, Dysphorie oder sozialer Rückzug auf. Die psychotropen Wirkungen werden von mindestens zwei der folgenden Anzeichen begleitet: gesteigerter Appetit, Mundtrockenheit, Tachykardie (Herzjagen) und Rötung der Augen. Wenn Cannabis geraucht wird, entwickelt sich die Intoxikation innerhalb von Minuten. Wird es oral eingenommen, dauert es einige Stunden, bis sich eine Intoxikation ausbildet. Die Wirkung dauert gewöhnlich drei bis vier Stunden an, ist aber stark abhängig von der Art und Menge des Cannabis, sowie der Toleranz und den anderen individuellen Merkmalen der Person. Cannabismissbrauch nach DSM IV Periodischer Cannabiskonsum können Leistungen bei der Arbeit oder in der Schule beeinträchtigen und eine körperliche Gefährdung wie zum Beispiel beim Autofahren darstellen. Wenn eine erhebliche Toleranzentwicklung stattgefunden hat oder wenn körperliche oder psychische Probleme in Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum auftreten, sollte eher die Diagnose Cannabisabhängigkeit in Erwägung gezogen werden. Cannabisabhängigkeit nach DSM IV: Zwanghafter Konsum von Cannabis, im allgemeinen keine körperliche Abhängigkeit, jedoch Toleranzentwicklung bezüglich der meisten Wirkungen. Personen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, berichten oft über körperliche wie psychische Lethargie und Anhedonie (Unlust). Leichte Formen der Depression, Angst oder Reizbarkeit kommen bei einem Drittel der Personen vor. Wird Cannabis in hohen Dosen eingenommen, kann es zu einer Wirkung kommen, die der von Halluzinogenen (z.B. LSD) ähnelt. So kann es bei hohen Dosierung auch zu „bad Trips“ kommen. Diese reichen von leichter Angst bis hin zu schweren Angstreaktionen, welche Panikattacken ähneln. In schweren Fällen kann es zu paranoiden Ideenbildung kommen, die von Argwohn zu offenem Wahn und Halluzinationen reicht. Prävalenz: Wie bei den meisten anderen illegalen Drogen treten Störungen durch Cannabiskonsum häufiger bei Männern auf und die Prävalenz ist bei 18- bis 30jährigen am höchsten. Eine Untersuchung von 1991 in den USA ergab, dass ungefähr ein Drittel der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Marihuana genommen hat. 10% hatten es im letzten Jahr konsumiert und 5% im letzten Monat. Zugehörige körperliche Untersuchungsbefunde und medizinische Krankheitsfaktoren Cannabis reizt sehr stark den Nasen-Rachen-Raum und die Bronchien und erhöht somit das Risiko für chronischen Husten. Chronischer Cannabiskonsum hängt manchmal mit einer Gewichtszunahme zusammen, die wahrscheinlich von zu vielem Essen und reduzierter körperlicher Aktivität herrührt. Marihuanarauch enthält mehr Karzinogene (Krebserzeuger) als Tabak und starker Konsum kann daher das Risiko bösartiger Erkrankungen erhöhen. Andere Cannabisinduzierte Störungen nach DSM IV : Cannabisintoxikationsdelir, Cannabisinduzierte Psychotische Störung und Cannabisinduzierte Angststörung. Diese Störungen werden nur dann anstelle einer Cannabisintoxikation diagnostiziert, wenn die Symptome deutlich über diejenigen hinausgehen, die normalerweise mit einer Cannabisintoxikation verbunden sind und wenn sie schwer genug sind, um für sich allein genommen klinische Beachtung zu rechtfertigen. Differentialdiagnose Cannabisinduzierte Störungen sind durch Symptome (z.B. Angst) charakterisiert, die primären psychischen Störungen (z.B. Generalisierter Angststörung versus Cannabisinduzierter Angststörung) ähnlich sind. Chronische Cannabiseinnahme kann Symptome produzieren, die einer Dysthymen Störung ähnlich sind. Äußerst starke Reaktionen auf Cannabis sollten von Symptomen einer Panikstörung, Major Depression, Wahnhaften Störung, Bipolaren Störung oder Schizophrenie vom Paranoiden Typus unterschieden werden. Cannabisabhängigkeit (F 12.25) besteht nach ICD-10 wenn innerhalb eines Jahres drei oder mehr der folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt sind: 1) Craving – starkes dranghaftes Verlangen nach Cannabis, 2)Kontrollverlust, 3)Entzugssymptome 4.)Toleranzerscheinungen 5.)Soziale und berufliche Schwierigkeiten aufgrund des Cannabiskonsums 6.)Konsum trotz bekannter cannabisbedingter körperlicher oder psychischer Schädigung. Wenn nur das letzte Kriterium erfüllt ist, besteht ein schädlicher Gebrauch (Missbrauch, F 12.1).

Cannabis ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht verkehrsfähig und darf deshalb in Deutschland nicht gehandelt werden. Von einer Bestrafung bei Besitz einer geringen Menge zum Eigenbedarf und ohne die Gefährdung Dritter kann abgesehen werden. Als „geringe Menge“ Cannabis werden von den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Werte in der Spannbreite von 3 bis 30 Gramm angenommen (Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 9. März 1994). Abgesehen von der schädlichen Wirkung des Tabaks, mit dem zusammen Haschisch appliziert wird (Krebsrisiko, chronische Bronchitis, Lungenemphysem, kardiovaskuläre Krankheiten, Morbus Alzheimer, Probleme in der Schwangerschaft und niedriges Geburtsgewicht, Asthma bei passiv rauchenden Kindern), gibt es eine Reihe von Berichten zu Risiken des akuten und chronischen Gebrauchs von Marihuana, Haschisch und THC. Danach rufen bei gesunden Personen etwa 3,5 mg THC milde Sedierung und Euphorie, 7 mg Wahrnehmungsstörungen und solche des Zeitgefühls (zeitlupenähnlich) und 15 mg Verwirrtheit hervor. Noch höhere Dosen können sowohl dämpfen als auch Unruhe und Erregungszustände auslösen. Vereinzelt treten psychotische Erscheinungen auf. Chronischer Gebrauch kann zu Gewichtszunahme sowie zur Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit und der motorischen Koordination führen. Beschrieben sind auch Störungen der Spermatogenese, Fruchtbarkeit und der Implantation von Eizellen. Über die Verminderung der Fahrtauglichkeit wurde im Deutschen Ärzteblatt berichtet (Becker S: Drogen. Dt Ärztebl 1999; 96: A-908–909 [Heft 14]). Psychosen (Halluzinationen und hochgradige Verstimmungen) wurden nach Inhalation größerer Mengen von Marihuana beschrieben. Das Kurzzeitgedächtnis wird bereits nach kurzem Haschischgebrauch gestört. In einer Studie (n = 24, Wechsler-Intelligenztest) war beispielsweise bei schwerem Cannabismissbrauch besonders die Fähigkeit zu Kompromissen, die Beurteilung eines Sachverhalts und die Fähigkeit zu Kommunikation und Verbalisierung (Wortfindung) gestört. Zur besseren Beurteilung der Risiken seien auch Befunde, die bei Langzeitkonsumenten erhoben wurden, erwähnt. Bei einer Untersuchung von Cannabiskonsumenten (durchschnittlich 34 Jahre Konsum beziehungsweise acht Jahre Konsum) wurde die Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses und die Unfähigkeit, sich auf eine vorgegebene Aufgabe zu konzentrieren, bei der Gruppe mit jahrzehntelangem Gebrauch bestätigt. 265 Cannabis-Konsumenten in Indien (mittlere Dauer: 6,7 Jahre mit einem täglichen Verbrauch von geschätzt 150 mg THC) reagierten auf entsprechende Aufgaben motorisch langsamer. Intelligenz und Gedächtnisleistung waren bis auf das Kurzzeitgedächtnis nicht eingeschränkt. Ein Cannabisentzugssyndrom bei regelmäßigem hochdosiertem Konsum ist inzwischen eindeutig definiert und nachgewiesen. Am J Psychiatry 2004 161: 1967-1977 Wesentlich zurückhaltender als noch vor einigen Jahren wird ein kausaler Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und einem „Amotivationssyndrom“ eingeschätzt. Zwar wird eine Verminderung des Antriebs, der Initiative und der Motivation bei Langzeitkonsumenten von Cannabis beobachtet, jedoch wird eine Spezifität für Cannabis infrage gestellt. Vielmehr wird angenommen, dass auch andere sedierend wirkende Drogen wie zum Beispiel Alkohol ein vergleichbares psychisches Syndrom hervorrufen. Schweizer Experten kamen inzwischen zur Überzeugung, dass Marihuana ein weit geringeres Suchtpotenzial hat als Alkohol oder Nikotin, von Heroin oder Kokain ganz zu schweigen. Nach einer aktuellen neuseeländischen Untersuchung erhöht der Konsum von Cannabis das Risiko an einer Schizophrenie zu erkranken deutlich. Je früher der Konsum beginnt, umso größer das Risiko. Dabei scheint der Cannabiskonsum ein unabhängiger Risikofaktor zu sein, also nicht auf einfach eine bestehende Neigung zu psychotischen Erkrankungen zu verstärken. Anandamid, einer der zentralen Botenstoffe des körpereigenen Cannabinoid-Systems spielt möglicherweise in der Auslösung der Erkrankung eine Rolle. Im Nervenwasser von unbehandelten Schizophrenie-Patienten wurde ein um das Achtfache erhöhter Anandamidwert gefunden. Der Konsum von Cannabis könnte einer der auslösenden Faktoren sein, die eine genetisch bedingte Veranlagung zur Schizophrenie aktivieren. Untersucht wurden in derer neuseeländischen Studie eine Kohorte von 1037 Menschen die 1972-2 in Dunedin, Neuseeland geboren wurden. Dabei wurde mit 11 Jahren nach psychotischen Symptomen, mit 15 und 18 Jahren nach Haschischkonsum gefragt und mit 26 Jahren gelang es bei 3/4 der Probanden zu überprüfen in wie weit die Symptome einer Schizophrenie vorlagen. Jeder 10. der mit 15 Cannabis raucht erkrankt bis er 26 ist nach dieser Studie an einer Schizophrenie, von den anderen Probanden die keinen Cannabiskonsum berichteten waren es nur 3%. Ähnlich die Ergebnisse einer schwedischen Studie an 50 087 zwischen 1969 und 70 geborenen Männern. Auch dort führte der selbst berichtete Gebrauch von Cannabis zu einem 6,7 fach höheren Risiko an einer Schizophrenie zu erkranken. Dabei konnten nach Ansicht der Autoren auch hier Persönlichkeitsveränderungen vor Aufnahme des Cannabismissbrauchs herausgerechnet werden. Cannabis stellt nach beiden Untersuchungen einen unabhängigen Risikofaktor für die Erkrankung an einer Schizophrenie dar. Dies auch völlig unabhängig von dem Missbrauch anderer Drogen. Der Effekt scheint abhängig von der Häufigkeit und der Dosis zu sein. Die Theorie, dass die Nutzung von Cannabis eine „Selbsttherapie“ darstellte und somit nicht Ursache sondern Folge der Erkrankung war, halten die Autoren für widerlegt. Die Autoren gehen davon aus, dass man ein Drittel der Schizophrenieerkrankungen verhindern könnte, wenn man den Cannabiskonsum bei Jugendlichen eindämmen könnte. Den Autoren der Studien ist zuzustimmen, dass sehr ernsthafte Bemühungen unternommen werden sollten den weit verbreiteten Konsum von Cannabis besonders bei Jugendlichen einzudämmen. Besonders frühzeitige Erkrankungen an einer Schizophrenie führen nicht selten zu früher Vollinvalidität. Viele Betroffene schaffen es nicht, überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben. Nicht selten enden sie als sozial isolierte Sozialhilfeempfänger. Weitere Untersuchungen zu diesem Thema werden sicher folgen, aktuell gibt es auf jeden Fall guten Grund zu warnen. Insbesondere bei jungen Frauen scheint Cannabiskonsum Depressionen zu begünstigen. Emotionale Probleme sind vermutlich deutlich häufiger als bisher angenommen Folge eines Cannabiskonsums, haben aber bisher nicht soviel Aufmerksamkeit erhalten wie die schwereren Psychosen. Siehe: Rey et al. ,Br J Psychiatry 2002 180: 216-221. [Abstract] [Full Text Insgesamt kommen alle bisherigen Studien zu Cannabis und Psychosen zu einem erhöhten Risiko dieses betrug in unterschiedlichen Studien vom 1,77 bis zum 10,9 fachen im Median der Studien das 2,2-2,3 fache. Dort wo dies untersucht wurde gab es eine Dosis/ Wikungsbeziehung – je höher der Missbrauch, umso wahrscheinlicher die Psychose. Neurowissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Cannabis durch eine Störung im Dopaminstoffwechsel für Psychosen anfällig macht. Die meisten Menschen, die Cannabis rauchen, werden zwar nicht psychotisch, sie müssen aber damit leben, dass sie ein deutlich erhöhtes Risiko haben. So jedenfalls auch eine neue Metaanalyse der vorhandenen Studien. David M Fergusson, Richie Poulton, Paul F Smith and Joseph M Boden, Cannabis and psychosis, BMJ 2006;332;172-175 [Full text] [PDF] Cannabis kann sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern Schlaganfälle verursachen. Es handelt sich zwar um eine sehr seltene Komplikation, die akut beim Konsum eintritt, allerdings ist sie meist lebensbedrohlich, da es sich besonders häufig um Kleinhirninfarkte handeln soll. Thomas Geller, et al Pediatrics 2004; 113: e365-e370. [Abstract] [Full text] [PDF] Bei häufigem und längerem Gebrauch von Haschisch und Marihuana muss mit einer Störung des Kurzzeitgedächtnisses und Schwächung bestimmter mentaler Leistungen (Unfähigkeit zu Kompromissen, geringe Kommunikation, Konzentrationsmangel, verminderte Initiative) sowie eingeschränkter Motorik gerechnet werden. Obwohl Cannabinoide immunsuppressiv wirken, konnte keine Studie einen schwereren Krankheitsverlauf bei Cannabis-konsumierenden Aids-Patienten belegen. Mit Kreislaufstörungen, Schwindelanfällen und Ohnmacht muss gerechnet werden. Schließlich ist die Lungenfunktion in aller Regel erheblich beeinträchtigt. Die Abhängigkeit der Konsumenten vom Tabak ist eine wesentliche konfundierende Variable für die Abhängigkeit von Cannabis. Dadurch ist die Beurteilung des Abhängigkeitspotenzials von Cannabis schwierig. Einen Anhaltspunkt über die Prävalenz in Deutschland gibt der Bericht der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (1997): Danach hatten 270 000 Jugendliche einer Stichprobe von 2,1 Millionen junger Menschen in den vorhergehenden 30 Tagen Cannabis mindestens 20-mal benutzt. Daraus kann geschlossen werden, dass Missbrauch von Cannabis unter Jugendlichen häufig ist. Die Studiengruppe der WHO, die überwiegend auf Erfahrungen in den USA und Kanada zurückgegriffen hat, geht von einer Lebenszeitprävalenz einer Cannabisabhängigkeit von etwa vier Prozent aus. Das Abhängigkeitsrisiko entspreche etwa dem von Alkohol, sei aber geringer als das von Tabak. In Deutschland wird in der Altersgruppe 18 bis 59 Jahre (49 Millionen Personen) von 80 000 Abhängigen (0,16 Prozent) und 160 000 Personen mit schädlichem Gebrauch ausgegangen . Oft fehlt die Willensstärke, den Gebrauch von Haschisch und Marihuana zu beenden, und der Abhängigkeitssymptomatik der Charakter des Absoluten, Starren und schwer Korrigierbaren. Cannabis: Als Arzneimittel nur von geringem therapeutischen Nutzen Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 51-52 vom 25.12.00, Seite A-3473 Anwendung von Cannabis als Medizin aus der Sicht des Drogenberichtes der Bundesregierung Christa Nickels, 9. März 2000 Unabhängig vom Nikotinkonsum erhöht sich in den Stunden direkt nach dem Konsum von Cannabis das Herzinfarktrisiko auf das 4-fache. Mittleman MA, . Circulation 2001; 103: 2805-2809 Aufgrund der medizinischen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass Cannabis als Medizin in verschiedenen Anwendungsgebieten, etwa in der Aids- und Krebstherapie aber auch bei Multipler Sklerose wirksam und weitgehend nebenwirkungsarm ist. Die Substanz verringert die Appetitlosigkeit und Abmagerung sowie Schmerzen und hat eine antispastische Wirkung. (Einwand: Neuere kontrollierte Studien fanden entgegen Fallberichten allerdings keinen positiven Effekt auf die Spastik. Viele Patienten erleben subjektiv eine Symptombesserung unter Cannabinoiden, auch wenn die objektiven Parameter unverändert bleiben Akt Neurol 2005; 32: 208-216). Natürliches Cannabis ist deutlich kostengünstiger als die derzeit aus dem Ausland eingeführten synthetischen Ersatzstoffe. Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über den Einsatz von Cannabis als Medizin verändert die Rechtslage nicht. Das Problem bei dem Verfügbarmachen von Cannabis als Medikament liegt in den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes begründet. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt alle Bemühungen, die darauf abzielen, die Möglichkeiten des Arzneimittelgesetzes praxisgerecht auszuschöpfen. Cannabis im Straßenverkehr: Nach den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrereignung (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115 Bast-Verlag 2000, Seite 43) ist davon auszugehen, dass wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes nimmt oder von ihnen abhängig ist, nicht in der Lage den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Wer regelmäßig, täglich oder gewohnheitsmäßig Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass Konsum und Fahren getrennt wird und keine Leistungsmängel vorliegen. Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktive wirkenden Stoffen und wenn keine Störungen der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen. Heute wird weitgehend übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrzeugführers im akuten Haschischrausch und während der Dauer einer mehrstündigen Abklingphase aufgehoben ist (vgl. etwa Kannheiser, NZV 2000, S. 57 <59>; Brandt, Explorative Auswertung von Drogenbefunden auf spezifische Wirkungen von Cannabis, Ecstasy und Cocain bei Verkehrs- und Kriminaldelikten, 2000, S. 121 ff.; Geschwinde, Rauschdrogen, 4. Aufl., 1998, Rd. 101; World Health Organization, Cannabis: a health perspective and research agenda, 1997, S. 15 f.; vgl. hierzu ferner BVerfGE 89, 69 <77 ff.>; 90, 145 <181>; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2002 – 1 BvR 2062/96 -). Sind hinreichend konkrete tatsächliche Verdachtsmomente festzustellen, dass jemand während der Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis konsumiert oder sonst wie unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, ihn einer Fahreignungsüberprüfung zu unterziehen. Diese kann auch die Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens auf der Grundlage eines Drogenscreenings umfassen. Verweigert der Betroffene die Mitwirkung an der Überprüfung, darf dies in dem Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu seinen Lasten gewürdigt werden. BvR 2428/95 vom 8.7.2002
Der Einsatz von Marihuana in der Medizin Stand der Diskussion

Als Antwort auf den zunehmenden öffentlichen Druck, Marihuana für medizinische Zwecke zuzulassen, hat das amerikanische Office of National Drug Control Policy, Washington, DC, eine Studie des Institute of Medicine in Auftrag gegeben, die wissenschaftliche Grundlage für Nutzen und Risiken zu bewerten. Eine Zusammenfassung wurde jetzt in der renommierten Fachzeitschrift Archives of General Psychiatry im Juni 2000 veröffentlicht. Die Untersuchung verwendete wissenschaftliche Artikel, Ergebnisse öffentlicher Anhörungen und Berichte anderer öffentlicher Institutionen und wurde von bekannten Beratern bewertet. Entgegen ersten Pressemeldungen gibt der Report gerauchtem Marihuana wenig Zukunft als Medikament, wohl aber einem eventuell herzustellenden chemisch definierten Medikament mit definiertem Inhalt (not with crude plant material). Der Report legt besonderen Wert auf „evidence-based medicine“ (exakten wissenschaftlichen Nachweis), im Gegensatz zu “ belief-based medicine“ (Medizin nach subjektiver Beurteilung von Ärzten oder Betroffenen, Intuition und Glauben, die nicht durch exakte Wissenschaft überprüft wurde. Es wurde aber extra von November 1997 bis November 1998 eine Webseite eingerichtet, um die Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen.

Das menschliche Gehirn hat seine eigenen endogenen Cannabinoide. Zwei Cannabinoid Rezeptortypen (CB1 und CB2) wurden entdeckt und besonders im Gehirn, aber auch im Immunsystem lokalisiert. Sie arbeiten sowohl als Agonisten als auch als Antagonisten. Im Gehirn wurden sie besonders in der Rinde, im motorischen System, im limbischen System und im Hippocampus gesehen. Nach Entdeckung und Identifikation der Cannabinoid Rezeptoren wurden auch körpereigene Überträgerstoffe festgestellt, die an den Cannabinoidrezeptoren des zentralen Nervensystems angreifen. Es gibt eindeutige Parallelen zwischen den Cannabinoid- und den Opioidrezeptoren im Gehirn, die beiden System stehen auch eindeutig in Wechselbeziehung zu einander. Endocannabinoide sind möglicherweise in der Regulation der Schmerzempfindlichkeit beteiligt und haben hierbei eine Art Thermostatfunktion. Synthetische Cannabinoide reduzieren Schmerzen und unterdrücken die Neurotransmission für Schmerzen. Im Versuch lässt sich bei Ratten die endogene Cannabinoidfreisetzung (Anandamid) in der periaquaeduktalen grauen Substanz (PAG) in vivo zeigen. Elektrische Stimulation der dorsalen und lateral PAG führt zu CB1 Cannabinoid- Rezeptor-vermittelter Analgesie begleitet von einer signifikanten Freisetzung von Anandamid im PAG. Solche Versuche lassen vermuten, dass endogene Anandamide das Schmerzverhalten und die Schmerzwahrnehmung beeinflussen. Auch die Einspritzung von Formalin unter die Haut führt bei Ratten zu einer Anandamidfreisetzung im PAG. .Diese neu entdeckten „endogenen Cannabinoide“, Anandamid und 2AG spielen offensichtlich bei allen Menschen eine Rolle in der Schmerzmodulation, Bewegungskontrolle, beim Denken und für das Gedächtnis. Auch in biologischen Studien im Tierversuch scheint das Abhängigkeitsrisiko geringer als bei Opiaten, Kokain oder Nikotin. Cannabinoid- Entzugsymptome sind auch bei Tieren geringer als bei Opiaten oder Benzodiazepinen (Beruhigungsmitteln). Die Existenz von speziellen Anandamidtransportern wird neuerdings in Untersuchungen auch bezweifelt, neuere Untersuchungen gehen von einer simplen Diffusion von Anandamid im Nervensystem aus, bezweifeln damit die Bedeutung, insgesamt ist die Bedeutung von Cannabinoidrezeptoren noch Gegenstand der Diskussion.

Cannabismissbrauch verschlechterte in eine neuen Studie die Durchblutung des Hirngewebes. Zwar wird die systolische Flussgeschwindigkeit in den großen Arterien erhöht, dies jedoch nur als vergeblicher autoregulatorischer Versuch des Gehirns den durch die Substanz verminderten Blutfluss in den kleine Hirngefäßen zu kompensieren. Die Durchblutung des Gehirngewebes nimmt ab. Bei chronischem hoch dosiertem Missbrauch ist dieser Prozess bei Abstinenz nur langsam und wohl manchmal auch gar nicht reversibel. (Herning et al 2005). Unterernährung, die Kachexie bei Aids- und Krebskranken lässt sich durch cannabinoide Medikamente bessern. Auch die Übelkeit, Appetitlosigkeit, Schmerzen und Angst können bei Aids- und Krebskranken gebessert werden. (Allerdings sind bei vielen Patienten andere Medikamente bei diesen Indikationen wirksamer). Cannabinoide sind auch wirksam bei zentralen Schmerzen wie sie bei der Multiplen Sklerose vorkommen. Allerdings ist auch hier der Effekt nicht besser als bei den üblichen eingesetzten Medikamenten (Antiepileptika, Antidepressiva, Opiate…).BMJ 2004;329:253, [Abstract] [Full text] [PDF] Als Ajuvans in der Bekämpfung der Nebenwirkungen der Krebsbehandlung haben sie aber die besten Chancen eines Einsatzes, hier könnte bei bereits bestehender Übelkeit die Möglichkeit, die Droge zu Rauchen, ein großer Vorteil sein; der Magendarmtrakt ist dann ja schlecht aufnahmefähig. Cannabinoide beeinflussen die Bewegungen, und Studien bei Tieren zeigen, dass es Cannabinoid- Rezeptoren in den Hirngebieten gibt, die Bewegungen kontrollieren. Die vorhandenen Daten sind aber zu wenige, um eine Aussage über die Vermutung zu machen, dass Cannabinoide Muskel- Spastik vermindern. Eine Hypothese aber, die für viele MS- und Rückenmarksverletzte sowie Schlaganfallspatienten durchaus interessant sein kann. Dies besonders für Patienten, die nachts unter schmerzhafter Spastik leiden und bei abendlicher Gabe weniger unter den psychischen Nebenwirkungen zu leiden hätten. Cannabinoide hemmen beides, den exzitatorischen und inhibitorischen Input zu den Basalganglien. Hohe Dosen schränken Bewegungen ein, niedrige stimulieren sie. Ein positiver Effekt bei M. Parkinson und anderen Basalganglienerkrankungen ist denkbar; abgesehen von der Spastik bei MS gibt es allerdings bisher keine Untersuchungen dazu. Nach tierexperimentellen Befunden, könnte Cannabis möglicherweise sogar den Verlauf der MS verlangsamen und die Nervenzellen schützen. (Brain 2003) Ein sinnvoller Einsatz in der Behandlung der Epilepsien ist unwahrscheinlich, diskutiert wurde dies bevor 1986 die neueren Antiepileptika eingeführt wurden, dies wegen vorhandener CB1 Rezeptoren im Hippocampus und den Amygdala ( beides Hirnregionen, die bei Anfällen eine große Rolle spielen). Cannabinoide senken in hohen Dosen für kurze Zeit den Augendruck; ihr sinnvoller Einsatz beim Glaukom ist wegen der kurzen Wirkdauer und den erforderlichen Dosen mit entsprechenden Nebenwirkungen unwahrscheinlich. Sicher ist, dass ihr Rauch mehr krebserregende Stoffe enthält als Tabakqualm. Sicher ist, dass Cannabis Psychoprobleme nicht heilt, sondern verschlimmert. Sicher ist aber auch, dass Dealer von dem Verbot nur profitieren und dass es keine »cleane« juristische Lösung gibt. Cannabispräparate sind nach der derzeitigen Studienlage möglicherweise ebenfalls wirksam in der Behandlung der Schmerzen im Rahmen einer Polyneuropathie. Stern 23.5.02 RAUSCHGIFT Generation Hasch – Ein verbotenes Kraut macht klammheimlich Karriere. Cannabis ist für Millionen Deutsche zur Alltagsdroge geworden In der Forschung wird derzeit versucht verschiedene Bestandteile der Cannabispflanze einzusetzen und Wirkstoffe zu finden, die nur an einzelnen der Cannabisrezeptoren angreifen, durch die selektivere Wirkung erhofft man sich auch eine bessere Verträglichkeit. Die reine Hauptwirkstoffe der Cannabispflanze, Cannabidiol und Tetrahydrocannabinol (THC, Dronabinol) sind prinzipiell über BTM Rezept verordnungsfähig. Das Medikament kann ohne Indikationseinschränkung auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Derzeit gibt es noch keine Fertigpräparate in Deutschland. Marinol kann aus den USA importiert werden. Dronabinol wird deshalb als Rezeptursubstanz verschrieben. Apotheken können das Präparat direkt beim Unternehmen in verschiedenen Mengen beziehen. Aus der Substanz stellen Apotheker ölige Tropfen (etwa in Sesamöl), Hartgelatinekapseln oder alkoholische Lösungen zur Inhalation her. Vorteil der Inhalation sei, dass die Wirkung schneller einsetze, die Soforttherapie deshalb besser gesteuert und so die Dosis reduziert werden könne, so das Unternehmen. Ebenso wie bei den Opioiden beginnt man die Dronabinol-Therapie in niedriger Dosierung. Man fängt mit zweimal 2,5 mg pro Tag an und steigert die Dosis, bis die individuell erforderliche Erhaltungsdosis erreicht ist – das sind meist zwischen 5 bis 10 mg dreimal täglich. Es gibt keine definierten Tageshöchstdosen. Allerdings werden mit mehr als 30 mg pro Tag die meist unerwünschten sedierenden Effekte stärker zutage treten, so dass diese Dosis zur Zeit als Höchstdosis betrachtet werden muss. Zwar ist die Substanz prinzipiell auf BtM-Rezept verordnungs- und erstattungsfähig, doch wird die Kostenübernahme von KV zu KV unterschiedlich gehandhabt, was dann zu Regressforderungen führen kann. Weitere Informationen, etwa zu Indikationen, Dosierungen und Wechselwirkungen erhalten Sie bei: THC Pharm GmbH, Coventrystraße 31, 65934 Frankfurt / Main, Tel: 0 69 / 65 30 22 22, Fax: 0 69 / 65 30 22 24, E-Mail: Info@thc-pharm.de Dronabinol wird in Deutschland auch vom Unternehmen Delta 9 Pharm produziert. Online Buch Marijuana As Medicine?: The Science Beyond the Controversy by Alison Mack and Janet Joy 6 x 9, 216 pages, 2000. Dispelling the Myths About Addiction:Strategies to Increase Understanding and Strengthen Research Committee to Identify Strategies to Raise the Profile of Substance Abuse and Alcoholism Research, Institute of Medicine 6 x 9, 240 pages, 1997. via National Academies Press Behandlung der Abhängigkeit nach den Leitlinien: Die alleinige Cannabisabhängigkeit wird überwiegend ambulant behandelt (Empfehlung Grad A). Die Notwendigkeit einer qualifizierten stationären Behandlung richtet sich nach der Schwere des Entzugssyndroms der Rückfallgefährdung und der ambulanten Therapieresistenz der Schwere der komorbiden Störung der Schwere der Folgeschäden. Hierzu sollen die Angebote des bestehenden Suchthilfesystems, der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und der medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) genutzt werden (Empfehlung Grad C). Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen empfiehlt sich aufgrund der häufig gravierenden psychischen und sozialen Dimension der Suchterkrankung auch im Sinne einer Frühintervention eine stationäre Behandlung (Grad C). Das typische Cannabisentzugssyndrom (F12.30) besteht aus: Craving, Appetitminderung, Schlafstörungen, Affektlabilität, Angst, Hyperalgesie, Schwitzen, (vor allem nachts), allgemeiner Irritabilität und Reizbarkeit, bisweilen Aggressivität, innerer Unruhe und merkwürdigen Träumen. Nach anhaltend regelmäßigem Konsum von Cannabis tritt das Entzugssyndrom etwa 10 Stunden nach dem Konsumende für etwa 7 bis 21 Tagen auf und ist selten so schwer ausgeprägt, dass eine pharmakologische Behandlung notwendig wird. Der Patient profitiert von allgemeinen physikalischen und pflegerischen Maßnahmen einer qualifizierten Entzugssyndrombehandlung (Grad C). Auch Akupunktur soll beruhigen und die Entzugssymptome unspezifisch lindern (Grad C). Bei stärkerer Ausprägung können Patienten von der kurzfristigen Behandlung von Schlafstörungen durch Hypnotika (Grad C), von Hyperhidrosis durch Baldrian- und Salbeipräparate (Grad C) und von innerer Unruhe und Reizbarkeit durch niederpotente Neuroleptika oder sedierende Antikonvulsiva (beispielsweise im Tagesbedarf viermal 15 bis 50 mg Chlorprothixen oder viermal 100 bis 400 mg Gabapentin) profitieren (Grad C). Auch Clonidin (beispielsweise. drei- bis sechsmal 0,1 mg) kann vor allem bei prominenten vegetativen Entzugszeichen verabreicht werden (Grad B). Sollten die Symptome dadurch nicht gelindert werden, können Benzodiazepine indiziert sein (Grad C) (zum Beispiel 0,25 bis 0,5 mg Clonazepam), das jedoch wegen des eigenen erheblichen Abhängigkeitspotenzials innerhalb von drei Wochen wieder ausschleichend abgesetzt werden muss. Sollten die Beschwerden dann noch persistieren, liegt mit größter Wahrscheinlichkeit eine komorbide psychische Störung (meistens affektive oder Angsterkrankung) vor.

 

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Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur