Krankengymnastik

(=Physiotherapie)
Krankengymnastik ist die planmäßige, gezielte Anwendung von Bewegungsübungen mit dem Ziel, Schäden an den Bewegungsorganen zu begegnen und funktionelle Defizite auszugleichen. Die unterschiedlichen Behandlungstechniken werden durch die jeweiligen Therapieziele bestimmt. Aufgaben und Behandlungsziele der Krankengymnastik bei rheumatischen Erkrankungen sind: Verbesserung und Erhalt der Funktion der Bewegungsorgane, Kräftigung und Entspannung der Muskulatur, Verbesserung der Trophik, Schmerzlinderung, Koordinations- und Ausdauertraining, Gelenkschutz, Haltungsschulung, Vor- und Nachbehandlung chirurgischer Eingriffe. Zu den Grundformen der Behandlung gehören passive Maßnahmen (Lagerungen, Extensionen [auch im Wasser], passive Bewegung unter Aufhebung der Schwerkraft, Sonderformen mit Schüttelungen, Vibrationen, Dehnungen etc.), kombinierte passiv-aktive Bewegungsübungen und aktive Bewegungstherapie (isometrisches Training, frei aktive, unterstützte aktive [assistive], gegen Widerstand durchgeführte [resistive] Übungen). In der Praxis ergeben sich fließende Übergänge und Kombinationen der verschiedenen Formen. Aus den Grundformen sind eine Vielzahl unterschiedlicher Behandlungstechniken entstanden, die mit und ohne Einsatz von Hilfsmitteln und Geräten unterschiedliche Therapieziele verfolgen: Gelenkmobilisation (z.B. manuelle Therapie, postisometrische Relaxation etc.). Stabilisation (z.B. Stemmführung nach Brunkow, Brügger Wirbelsäulen und Gelenkstabilisation, Gelenkschutz etc.). Komplexbewegungen (funktionelle Bewegungslehre nach Klein-Vogelbach, Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (PNF, Bobath, Vojta (Cyriax-Behandlung, Klapp’sches Kriechverfahren, Brügger-Konzept, Maitland-Konzept, McKenzie-Konzept etc.). Atemtherapie (z.B. kombinierte Ein- und Ausatemtechnik, Giebel-Rohr, Kombination mit Thoraxdehnübungen etc.). Weitere wichtige Therapieformen der Krankengymnastik sind Behandlungen im Schlingentisch, Gangschulung und Unterwasserbewegungstherapie. Im Bewegungsbad müssen besondere Kontraindikationen beachtet werden (kardio-pulmonale Dekompensation, akute Infektionen, nicht kontrolliertes Anfallsleiden, (per)akuter systemischer Entzündungsprozess der rheumatischen Grunderkrankung). Prinzipien einer krankengymnastischen Behandlung sind die korrekte Befunderhebung (Status und Funktion der Bewegungsorgane) und die Definition des Behandlungszieles vor Beginn der Therapie. Die Schmerzgrenze muss beachtet werden. Einbeziehung von benachbarten Gelenken und Vermeidung einseitiger Übungen (Wechsel von Lockerung und Kräftigung!) sowie von Ausweich- und Fehlbewegungen. Notwendig ist eine exakte Instruktion. Eine Überforderung des Patienten darf nicht stattfinden. Das Behandlungsergebnis wird verbessert, wenn ein einfaches häusliches Übungsprogramm angeleitet wird (z.B. Tonträger, Video, schriftliche Unterweisung). Die Verordnung von Krankengymnastik ist ärztliche Aufgabe, die Auswahl und Durchführung geschieht in enger Abstimmung durch Krankengymnasten/Physiotherapeuten.

 

Quellen / Literatur:

http://www.rheumanet.org/qs_dgrh/

Dr. Johannes Werle

Dr. med Johannes Werle

Redakteur